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Noch eine D-12 mit Cutaway für einen Kunden ist fertig geworden.
CITES-Bescheinigungen
Als vom BMU anerkannter Sachverständiger erstelle ich Gutachten für die Erteilung von CITES Bescheinigungen.
Im Laufe der Jahre habe ich viele einmalige Vintage-Gitarren „auf die Bank“ bekommen.
Was tun, wenn mein Instrument Dalbergia nigra verbaut hat?
Ein Instrument mit verbautem Dalbergia nigra Bestandteilen muss, um es legal handeln zu können, eine CITES Vermarktungsbescheinigung besitzen. Dazu sind grundsätzlich zwei Dinge erforderlich:
1) Es muss nachgewiesen werden, dass sich das Instrument schon vor dem 20.07.1992 in der EU/EWG befunden hat. Dies kann durch eine Rechnung vom Kauf oder auch durch eine Zeugenbestätigung erfolgen
2) Es ist ein Gutachten beizubringen, welches belegt, das dass Instrument tatsächlich vor diesem Datum gebaut wurde und Dalbergia Nigra verbaut ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mich als Sachverständigen für die Altersbestimmung von Musikinstrumenten, insbesondere Gitarren anerkannt, sodass ich für die CITES-Vermarktungsbescheinigung erforderliche Gutachten erstellen kann.
Wie unterstütze ich Sie bei der Erlangung der CITES-Bescheinigung?
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Wir besprechen die Situation. Falls keine originale Rechnung mehr vorhanden ist, stelle Ihnen einen Vordruck für eine Zeugenbestätigung zur Verfügung. Sie schicken mir Fotomaterial vom entsprechenden Instrument, bei dem sämtliche erforderlichen Details zur Erstellung des Gutachtens deutlich zu sehen sind. Anschließend erfolgt die Begutachtung per Video-Call oder indem Sie mir das Instrument schicken/vorbei bringen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, beantrage ich für Sie die CITES-Vermarktungsbescheinigung.
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